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Da kommt am 25. Mai 2018 eine interessante Aufgabenstellung auf alle Unternehmer zu. Die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) tritt in Kraft. Ist es wieder einmal mehr ein zahnloser Tiger, der sich vor uns aufstellt und dann doch nicht beißen kann oder ist es eine ernstzunehmende Verordnung, die uns schmerzhaft treffen wird?
Das Thema Datenschutz wird mittlerweile nicht nur in Deutschland kritisch beäugt, sondern auch bei unseren europäischen Nachbarn berücksichtigt. Die Privatsphäre jedes einzelnen ist ein sehr hohes Gut und wird deshalb intensiv geschützt. Begeben Sie sich baldmöglichst auf den Weg, um ihr Unternehmen DS-GVO konform aufzustellen und mögliche Repressalien Ihnen gegenüber als Unternehmer oder verantwortliche Person zu vermeiden. Anforderungen, denen wir heute noch keine Bedeutung zuweisen, da wir diese gar nicht kennen, liegen morgen auf unserem Schreibtisch und erfordern Handlungen.
Unser Quick-Check hilft Ihnen bei der Feststellung des Datenschutzniveaus in Ihrem Unternehmen. Die daraus entstehende IST-Darstellung und eine Handlungsempfehlung unterstützen Sie dabei. Details zur EU-DS-GVO und unserer Vorgehensweise finden Sie im beigefügten Dokument. JUS-Quick-Check
Nehmen Sie sich die Zeit und gehen Sie den ersten Schritt. Wir freuen uns darauf, dabei Ihr Wegbegleiter zu sein.
Für Fragen oder zur Terminvereinbarung stehen Ihnen die Teams der Kanzlei JUS und der PROJECTAS gerne zur Verfügung.