
DIENSTLEISTUNGEN & PROJEKTE
Ihre Projekte definieren unsere Zusammenarbeit.
Die verschiedensten Anforderungen für Ihre digitalen Unternehmensprojekte, Ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten oder Ihre unternehmerische Weiterentwicklung sind die Grundlage unserer Zusammenarbeit.

FORSCHUNGSZULAGE
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG)
Ihre steuerliche Belohnung für Innovation
Die Forschungszulage ist das Förderprogramm für Unternehmen, die in die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen investieren. Bis zu 25 % Ihrer Personalkosten in Forschung und Entwicklung – maximal 1 Mio. € pro Jahr – können Sie sich als steuerliche Rückerstattung sichern, sogar rückwirkend für bereits gestartete Projekte. Gemeinsam identifizieren wir förderfähige Entwicklungsprojekte, ich übernehme die gesamte Antragstellung sowie den administrativen Aufwand und argumentiere Ihre Innovationen passgenau für die Förderstelle. Mit einer Erfolgsquote von 95 % sorge ich dafür, dass Ihre Innovationskraft nicht an der Finanzierung scheitert, sondern Ihr Unternehmen nachhaltig voranbringt.
Die Forschungszulage ist ein Förderprogramm des Bundes, das Unternehmen aller Größen dabei unterstützt, Forschung und Entwicklung steuerlich geltend zu machen. Gefördert werden Lohnkosten, Auftragsforschung und Entwicklungsleistungen – auch rückwirkend.
Wer kann profitieren?
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – vom Start-up bis zum Mittelständler – können die Forschungszulage beantragen.
Was wird gefördert?
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Eigen- oder Auftragsforschung
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Bis zu 35% der Löhne & Gehälter von Mitarbeitenden in FuE-Projekten
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Bis zu 1 Mio. Euro Förderbetrag pro Jahr
Vorteile:
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Steuerliche Entlastung statt Zuschussverfahren
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Rückwirkend nutzbar
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Keine Branchen- oder Größenbeschränkung
💡 Mein Service:
Ich begleite Sie von der Projektbewertung über den Antrag bis zur Auszahlung – zuverlässig, effizient und mit hoher Erfolgsquote.

DIGITALE PROJEKTE
Aufwind für Ihr Unternehmen durch clevere Förderprojekte.
Stehen digitale Unternehmensprozesse auch in Ihrem Unternehmen auf der Agenda?
Ein wichtiges Thema, das auch bei KMU-Unternehmen mittlerweile angekommen ist. Im Zeitalter der Digitalisierung ist es besonders für Ihr KMU-Unternehmen eine Herausforderung, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und Wachstumspotentiale zu nutzen.
Wettbewerbsvorteile, Effizienzsteigerung und Fehlervermeidung sind nur ein Auszug wesentlicher Gewinne aus digitalen Projekten. Ob eine professionelle Warenwirtschaft, die intelligente Bearbeitung von Werkstattaufträgen oder ein ansprechendes Marketingkonzept (nur mögliche Beispiele) fördern Sie und Ihr Unternehmen bei Wachstum und Produktivität. Und exakt diese Schritte unterstützt die Landes- und Bundesregierung mit bis zu 50% Ihres Investitionsvorhabens. Ist das grandios?
Digitale Unternehmensprojekte versprechen Ihnen Erfolg und Optimierung für Ihr Unternehmen. Doch davor werden meist hohe Kosten gesetzt, bevor sich die positiven Effekte einstellen.
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BAFA-Unternehmensberatung
BAFA-Förderung für Unternehmensberatung - organisatorisch und betriebswirtschaftlich
Zuschüsse für professionelle Beratung – bis zu 80 % gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft können für eine externe Unternehmensberatung einen attraktiven Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und Zukunftssicherheit des Mittelstands zu stärken.
Wer wird gefördert?
✔ KMU mit Sitz in Deutschland
✔ Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
Was wird gefördert?
Individuelle, praxisnahe Beratungen zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Themen – z. B.:
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Digitalisierung & Geschäftsmodellanpassung
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Fachkräftesicherung & Unternehmensstrategie
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Nachhaltigkeit, Prozessoptimierung, Kostenmanagement
Wie hoch ist die Förderung?
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Bis zu 80 % Zuschuss auf das Beraterhonorar
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Maximal 5 Beratungen bis 2026, davon 2 pro Jahr
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Die Beratung kann bis zu 5 Tage dauern
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Max 3.500 Euro förderfähiges Beratungshonorar
Wichtige Hinweise:
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Die Beratung darf nicht mit anderen öffentlichen Mitteln kombiniert werden
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Die Inhalte müssen neutral und unabhängig sein (kein Produktverkauf o. Ä.)
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Keine Förderung für rein rechtliche oder steuerliche Beratungen
💡 Mein Angebot:
Als zertifizierter BAFA-Berater unterstütze ich Sie beim gesamten Ablauf – von der Antragstellung bis zur Durchführung der förderfähigen Beratung.



